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Schlichtungsstelle

Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II

 

Wir möchten mit Ihnen zusammenarbeiten!

Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan.

 

Im Kooperationsplan steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres Ziels gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.

Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft bereits versucht haben, sich auf einen Kooperationsplan zu einigen.

Wenn Sie nach einem erfolglosen Gespräch über einen Kooperationsplan ein Schlichtungsverfahren anstreben, erhalten Sie das schriftliche Angebot Ihres Jobcenters für ein Schlichtungsverfahren.

In einem Schlichtungsgespräch werden Sie und Ihre Integrationsfachkraft bei der Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags von einer neutralen Schlichtungsperson unterstützt. Bei einer Einigung erhalten Sie diesen gemeinsamen Lösungsvorschlag schriftlich. Er wird bei dem Gespräch über Ihren Kooperationsplan berücksichtigt.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Schlichtungsgespräche werden auf Deutsch geführt. Wenn Ihre Deutschkenntnisse dafür nicht ausreichen, bringen Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mit, die für Sie übersetzen kann.

Wenn Sie Fragen zum Schlichtungsverfahren oder dem Kooperationsplan haben, wenden Sie sich an Ihre Integrationsfachkraft oder senden Sie eine E-Mail an

Jobcenter Dahme Spreewald

Max- Werner-Straße 7
15711 Königs Wusterhausen

Telefon:   (03375) 279 700
 

Weinbergstraße 1
15907 Lübben

Telefon:   (03546) 228 100
 

Bersteallee 21
15926 Luckau

Telefon:   (03546) 228 100
 

Postanschrift (alle Liegenschaften):

Postfach 970127, 12701 Berlin

 

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter/innen während ihrer täglichen Arbeitszeit unter ihrer persönlichen Durchwahlnummer zu erreichen. Diese finden Sie im Bescheid beziehungsweise auf allen Schreiben des Jobcenters oben rechts. Sollten Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner nicht erreichen, können Sie ihr Anliegen unter Nennung der Bedarfsgemeinschafts- oder Kundennummer gern auf der Mailbox hinterlassen.

 

                                                                                                                                                  

 

Sie erhalten noch keine Leistungen im Jobcenter Dahme-Spreewald oder möchten sich nach der Online Registrierung verifizieren,

dann wählen Sie bitte unsere Servicerufnummer: 03375 279 700.

 

jobcenter.digital

 

Für die Übersendung von Unterlagen sowie Anfragen zu Ihrem Leistungsfall nutzen Sie bitte unseren Postfachservice sowie auch die übrigen digitalen Angebote von jobcenter.digital.

 

Servicezeiten

Geschäftsstelle Königs Wusterhausen:

Mo, Di und Do 8:00 - 8:30 Uhr

ohne Termin

Mo 08:00 - 13:00 Uhr

nach Terminvereinbarung
Di 08:00 - 13:00 Uhr

nach Terminvereinbarung
Do 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

nach Terminvereinbarung


Geschäftsstelle Lübben:

Mo, Di und Do 8:00 - 8:30 Uhr

ohne Termin
Mo 08:00 - 13:00 Uhr

nach Terminvereinbarung
Di 08:00 - 13:00 Uhr

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Do 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

 

Geschäftsstelle Luckau:

Für die Liegenschaft in Luckau wird grundsätzlich nur terminierte Beratung angeboten

 

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Montag bis Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 13:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:30 Uhr