Schlichtungsstelle

Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II

 

Wir möchten mit Ihnen zusammenarbeiten!

Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan.

 

Im Kooperationsplan steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres Ziels gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.

Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft bereits versucht haben, sich auf einen Kooperationsplan zu einigen.

Wenn Sie nach einem erfolglosen Gespräch über einen Kooperationsplan ein Schlichtungsverfahren anstreben, erhalten Sie das schriftliche Angebot Ihres Jobcenters für ein Schlichtungsverfahren.

In einem Schlichtungsgespräch werden Sie und Ihre Integrationsfachkraft bei der Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags von einer neutralen Schlichtungsperson unterstützt. Bei einer Einigung erhalten Sie diesen gemeinsamen Lösungsvorschlag schriftlich. Er wird bei dem Gespräch über Ihren Kooperationsplan berücksichtigt.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Schlichtungsgespräche werden auf Deutsch geführt. Wenn Ihre Deutschkenntnisse dafür nicht ausreichen, bringen Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mit, die für Sie übersetzen kann.

Wenn Sie Fragen zum Schlichtungsverfahren oder dem Kooperationsplan haben, wenden Sie sich an Ihre Integrationsfachkraft oder senden Sie eine E-Mail an