Forderungseinzug (Inkasso)

Übertragung der Aufgabe Forderungseinzug (Inkasso) auf die Bundesagentur für Arbeit

 

Das Jobcenter Dahme-Spreewald ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Dahme-Spreewald und der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 44b SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Nach Absatz 4 dieser Norm kann die gemeinsame Einrichtung einzelne Aufgaben auch durch einen der beiden Träger wahrnehmen lassen.

 

Mit Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenters LDS gem. § 44c Abs. 2 Nr. 4 SGB II vom 26.11.2021 ist die Aufgabe des Forderungseinzuges inklusive sämtlicher Neben- und Folgetätigkeiten für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 an die Bundesagentur für Arbeit übertragen worden.

 

Die Übertragung gilt ab dem Zeitpunkt der „Zahlungsgestörtheit“, wenn also bis zum Zahlungstermin der geforderte Betrag nicht vollständig eingegangen ist.

 

Die praktische Durchführung des Forderungseinzuges für das Jobcenter LDS erfolgt durch den Inkasso-Service der Agentur für Arbeit Recklinghausen. Hinweise zum Inkassoverfahren mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie unter diesem Link: arbeitsagentur.de

 

Die Aufgabenübertragung erfolgte laut Beschluss der Trägerversammlung vom 26.11.2021 in dem in der Anlage 1 „Übertragung hoheitlicher Aufgaben/Befugnisse“ zum Beschluss genannten Umfang.

 

Der Inhalt dieser Anlage, der damit auch den genauen Umfang der Übertragung der Aufgabe Forderungseinzug auf die Bundesagentur definiert, wird unter folgendem Link vollständig wiedergegeben.

 

Anlage 1 “Übertragung hoheitlicher Aufgaben/Befugnisse”