Bildung und Teilhabe

Zusätzlich zu den Regelbedarfen werden Bildungs- und Teilhabeleistungen - das sogenannte Bildungspaket - erbracht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemäß § 28 SGB II.

Das neue Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:

  • Kosten für eintägige Schul- bzw. Kitaausflüge,

  • Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten,

  • Leistungen für den Schulbedarf (2024) i.H.v. 130 Euro zum 1. August und 65 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres,

  • Kosten für die Schülerbeförderung, soweit sie erforderlich sind und nicht bereits von Dritten getragen werden,

  • Leistungen für eine schulnahe Lernförderung unter bestimmten Voraussetzungen,

  • Kostenübernahme für ein gemeinschaftliches Schul- bzw. Kitamittagessen und

  • Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Träger der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist der Landkreis Dahme-Spreewald.
 

Anträge und Formulare:

 

Weiterführende Informationen