Bildung und Teilhabe
Zusätzlich zu den Regelbedarfen werden Bildungs- und Teilhabeleistungen - das sogenannte Bildungspaket - erbracht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemäß § 28 SGB II.
Das neue Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:
Kosten für eintägige Schul- bzw. Kitaausflüge,
Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten,
Leistungen für den Schulbedarf (2024) i.H.v. 130 Euro zum 1. August und 65 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres,
Kosten für die Schülerbeförderung, soweit sie erforderlich sind und nicht bereits von Dritten getragen werden,
Leistungen für eine schulnahe Lernförderung unter bestimmten Voraussetzungen,
Kostenübernahme für ein gemeinschaftliches Schul- bzw. Kitamittagessen und
Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Träger der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist der Landkreis Dahme-Spreewald.
Anträge und Formulare:
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