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Leistungsübersicht

Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten jeweils den maßgebenden Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert. Aber das ist nicht alles. Das Arbeitslosengeld II enthält Zahlungen für Miete und Heizung sowie für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.


Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder Behinderung gewährt werden.

Des Weiteren sind einmalige Leistungen für abweichende Bedarfslagen wie Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes oder Erstbezug einer Wohnung möglich.

 

1. Arbeitslosengeld II - Regelbedarfe (gestaffelt nach Altersgruppen)

  Ab 01.01.2023 Bis 31.12.2022

Volljährige Alleinstehende / Alleinerziehende

502 €

449 €

Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

451 €

404 €

unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern oder ohne Zustimmung umgezogen

402 €

360 €

Kinder bzw. Jugendliche von 14 bis 17 Jahre / minderjährige Partner

420 €

376 €

Kinder von 6 bis 13 Jahre

348 €

311€

Kinder von 0 bis unter 6 Jahre

318 €

285 €

 

2. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Neben den Regelleistungen werden auch Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung übernommen soweit dies erforderlich ist. Beitragsfreie Familienversicherungen werden berücksichtigt. Zu einem etwaigen günstigen Wechsel des Versicherungsstatus beraten wir Sie gern.

Beiträge für die Rentenversicherung werden nicht übernommen. Wir teilen dem Rentenversicherungsträger jedoch die Bezugszeiten von ALG II mit. Unter Umständen können sich daraus Anrechnungszeiten nach dem Recht der Rentenversicherung ergeben.

 

3. Mehrbedarfe

Leistungsberechtigte können aufgrund besonderer Lebenssituationen einen erhöhten Bedarf haben. Dieser Mehrbedarf wird zusätzlich zum ALG II geleistet.


Bei folgenden Personengruppen/Sachverhalten wird ein Mehrbedarf gewährt:

  • werdende Mütter

  • Alleinerziehende

  • behinderte Menschen

  • kostenaufwändige Ernährung aus medizinisch notwendigen Gründen

  • Energieverbrauch bei dezentraler Warmwassererzeugung

  • unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen

 

4. Sozialgeld

Das Sozialgeld ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II eine spezielle Leistung für hilfebedürftige Personen, welche nicht erwerbsfähig sind und mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der dem Grunde nach ALG II erhält, in einer Bedarfsgemeinschaft leben, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII haben. Dazu zählen bspw. Kinder bis 14 Jahre, die in der Bedarfsgemeinschaft leben.

 

5. Kosten der Unterkunft, Heizung und Warmwasser

= angemessene Kosten für Miete, Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung, Heizung und die Bereitung von Warmwasser.


Dazu zählen auch angemessene Kosten für Schuldzinsen, Nebenkosten sowie einen unabweisbaren Reparatur- und Instandsetzungsaufwand bei Eigenheimen.

 

Informationsblatt zum Wohnungswechsel

Richtlinie zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung des Landkreises Dahme-Spreewald

 

6. Abweichend zu erbringende Leistungen

= Leistungen, die zwar von der Regelleistung ALG II umfasst werden, jedoch nicht sofort daraus gedeckt werden können. Diese Leistungen werden als Sachleistung oder Geldleistung in Form eines Darlehens in erforderlicher Höhe erbracht.

Leistungen die nicht von der Regelleistung umfasst sind, können bei Bedarf auch gewährt werden. Das sind:

  • Erstausstattung einer Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte

  • Erstausstattung für die Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

  • Kosten der notwendigen Zuzahlung bei der Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.

  • Leistungen bei medizinischer Rehabilitation: Bestehen dem Grunde nach Ansprüche auf Leistungen für ein Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der Rentenversicherung sowie auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung werden durch das Jobcenter Vorschüsse geleistet.

  • Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen: Bezieherinnen und Bezieher von ALG II oder Sozialgeld erhalten im Fall der privaten oder freiwilligen Versicherung in der Kranken-und Pflegeversicherung Leistungen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern nur wegen der Beiträge in einer gesetzlichen Krankenversicherung Hilfebedürftigkeit besteht, werden Beiträge übernommen.

  • Leistungen für Auszubildende: Auszubildende erhalten nur Leistungen wenn sie neben der Ausbildungsvergütung noch Anspruch auf Leistungen haben.

 

Jobcenter Dahme Spreewald

Max- Werner-Straße 7
15711 Königs Wusterhausen

Telefon:   (03375) 279 700
Fax:          (03375) 279 888

 

Weinbergstraße 1a
15907 Lübben

Telefon:   (03546) 228 100
Fax:          (03546) 228 188

 

Bersteallee 21
15926 Luckau

Telefon:   (03546) 228 100
Fax:          (03544) 5035 55

 

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter/innen während ihrer täglichen Arbeitszeit unter ihrer persönlichen Durchwahlnummer zu erreichen. Diese finden Sie im Bescheid beziehungsweise auf allen Schreiben des Jobcenters oben rechts. Sollten Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner nicht erreichen, können Sie ihr Anliegen unter Nennung der Bedarfsgemeinschafts- oder Kundennummer gern auf der Mailbox hinterlassen.

 

                                                                                                                                                  

 

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