Das U 25 Team des Jobcenters LDS

Die Jugend ist die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie will mitgestalten, sich verwirklichen, ihre eigenen Vorstellungen einbringen und Träume erfüllen.

U25

Wir können dabei unterstützen!

 

Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren werden von persönlichen Ansprechpartnern zu möglichen Bildungswegen und persönlichen Zielen beraten.

 

Bei schwierigen Lebenslagen kann ein Fallmanager als zusätzliches Angebot Hilfe bieten.

 

Alle Angebote werden auf die jeweiligen individuellen Lebenslagen der jugendlichen Kunden ausgerichtet. Dabei gelten die rechtlichen Grundlagen des SGB II in Verbindung mit SGB III. Unser Team arbeitet eng mit verschiedenen Netzwerkpartnern zusammen, um ein möglichst großes Angebot an geeigneten Maßnahmen und Hilfsangeboten unterbreiten zu können. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und Arbeitslosengeld II beziehen, unterstützt Sie das U25-Team des Jobcenters Dahme-Spreewald bei der Ausbildungs-, Studienplatz- und Arbeitsplatzsuche.

 

Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihren beruflichen Weg und arbeiten dabei eng mit der Berufsberatung zusammen.

 

Aber auch bei anderen Problemen, wie z.B. Schulden, Sucht, Obdachlosigkeit u.s.w. können Sie uns gerne ansprechen, wir stellen gerne die Verbindung zu den anderen zuständigen Beratungsstellen her.

 

Seit 01.01.2016 hat das Jobcenter LDS eine Jugendberufsagentur. Hier sollen Maßnahme- und Hilfsangebote aus den Leistungen der Jugendhilfe nach §13 SGB VIII, Leistungen nach SGB IX (Teilhabe am Arbeitsleben), sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB III sinnvoll koordiniert werden. 

 

Unsere Mitarbeiter stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie unter 03375 279 700 (Königs Wusterhausen) oder unter 03546 228 100 (Lübben/Luckau) einfach einen Beratungstermin.

 

Ausbildung lohnt sich!

 

Jobbörse der Agentur für Arbeit

Weiterbildungssuche

BERUFENET

Ausbildung und Arbeit

Ihr Vermittler unterstützt Sie bei der Suche nach einem passenden Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Dabei orientieren wir uns an Ihren Wünschen, beraten Sie aber auch dazu, was für Sie möglich und realistisch ist.

 

Ihr Vermittler stellt Ihnen die vorhandenen Stellenangebote zur Verfügung, zeigt Ihnen aber auch Überbrückungswege auf, wenn es nicht gleich mit einer Ausbildung oder Arbeitsstelle klappt. Das kann zum Beispiel eine Berufsvorbereitung oder Einstiegsqualifizierung sein.

 

Auch wenn Sie bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, sind wir Ihnen bei der Suche nach einem Berufseinstieg behilflich. 

 

Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, an einem Projekt bei einem Bildungsträger teilzunehmen. Hier werden mit Ihnen z.B. Bewerbungsunterlagen erstellt. Sie können aber auch durch ein Praktikum erste Berufserfahrung sammeln oder sich in verschiedenen Bereichen orientieren. Im besten Fall werden Sie vielleicht sogar vom Praktikumsbetrieb übernommen. Das Jobcenter finanziert Ihre Teilnahme an einem solchen Projekt durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

 

Was sind eigentlich Netzwerkpartner?

... so bezeichnen wir andere Ämter, Behörden, Bildungsträger oder Einrichtungen, mit denen wir sehr eng zusammenarbeiten und die verschiedensten Angebote zur Unterstützung nutzen.

 

Angebote der Bundesagentur für Arbeit

Kommunale Netzwerkpartner

Allgemeiner Sozialer Dienst

Die eigene Wohnung

Sie wollen nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen und lieber in die eigenen vier Wände ziehen? Solange Sie Ihre eigene Wohnung und alle anderen Kosten für Ihren Lebensunterhalt selbst bezahlen können, ist das für das Jobcenter überhaupt kein Problem. Ansonsten ist es vom Gesetz her festgelegt, dass junge Menschen unter 25 Jahre bei ihren Eltern wohnen. Ihre Eltern sind Ihnen gegenüber nämlich unterhaltsverpflichtet. Das bedeutet, die Eltern bezahlen die Miete, die Lebensmittel, den Strom, Versicherungsbeiträge u.s.w.

 

Wenn Sie trotzdem ohne Zustimmung des Jobcenters ausziehen, wird die Miete vom Jobcenter nicht übernommen. Und auch von der Regelleistung zum Lebensunterhalt bekommen Sie nur 80 %, bis Sie 25 Jahre alt sind.

 

Aber es gibt Ausnahmen: Wenn es ernsthafte Probleme mit Ihren Eltern gibt, Sie z.B. bereits nachweislich Hilfen durch das Jugendamt erhalten o.ä., kann die eigene Wohnung unter Umständen vom Jobcenter bezahlt werden. Aber sprechen Sie uns trotzdem an, bevor Sie umziehen und beantragen zunächst einmal die Zustimmung vom Jobcenter. Die Miete kann auch nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden, deshalb müssen Sie zunächst ein Mietangebot von uns prüfen lassen.

Geldleistungen

Das Jobcenter übernimmt für die Personen in einer Bedarfsgemeinschaft den sogenannten Regelsatz sowie die Kosten für die Miete. Der Regelsatz ist je nach Alter der Person festgelegt. Für die Miete gelten bestimmte Höchstgrenzen. Außerdem müssen alle Einnahmen angegeben werden, z.B. Kindergeld, Verdienst während einer Ausbildung oder Arbeit etc. Diese Einnahmen werden auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II angerechnet.

 

Außerdem können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

 

Auch für eine Wohnungserstausstattung bzw. Babyerstausstattung können Sie Leistungen beantragen. Wenden Sie sich hierbei bitte an die zuständige Leistungsabteilung.

 

Zusätzlich gibt es Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, z.B. für die Erstattung von Bewerbungskosten, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen u.s.w. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Leistungen stets beantragen müssen, bevor diese Kosten entstehen. Ihr Vermittler berät Sie hierzu gerne.