HINWEISE ZUR EINMALZAHLUNG 2022 ("ENERGIEPAUSCHALE")

Wer erhält die Einmalzahlung 2022?

 

Leistungsberechtigte, die im Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) oder Regelbedarfsstufe 2 (volljährige Partner) richtet.

 

Wann wird die einmalige Leistung ausgezahlt?

 

Die Auszahlung erfolgt Ende Juli 2022.

 

Muss die Leistung vorab berantragt werden?

 

Nein, die Auszahlung erfolgt automatisiert für alle Leistungsberechtigte.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 30. Juni 2022

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