Eingliederungsbilanz 2021 nach § 54 SGB II des Jobcenters Dahme-Spreewald

Nach § 54 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 11 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und der Begründung zu Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Änderung zu § 6b SGB II), haben die für die Leistungserbringung zuständigen Organisationseinheiten den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen zu kommentieren und nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz zu erstellen.

 

Mit der Eingliederungsbilanz für 2021 werden die Ergebnisse der wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten des Jobcenters im Landkreis Dahme-Spreewald (JC LDS) im Vorjahr dargestellt.

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